Infos - Altersteilzeit



Durch die Rentenreform 2014 und den im Februar 2015 abgeschlossenen neuen Tarifverträgen zur ATZ in der Metall- und Elektroindustrie gilt tariflich eine ATZ mit leichten Veränderungen bei der Dauer und Lage einer grundsätzlich neuen Berechnung der Aufstockung.

 

Die Betriebsräte haben abzuwägen, ob die bestehenden BVs oder der neue TV für die von ihnen zu vertretenden Beschäftigten günstiger sind.

Hierzu sind keine pauschalen Aussagen für alle Beschäftigten möglich, es sind allenfalls Tendenzen aufzeigbar.

Eine Weiterführung bestehender Betriebsvereinbarungen sollte schriftlich vereinbart werden, da einige Arbeitgeber die Auffassung vertreten, dass sonst der neue TV FlexÜ automatisch gilt.

Mit den Beratungshilfen und Berechnungsprogrammen zur Altersteilzeit können Berechnungen für die einzelnen TVs und Vergleiche untereinander durchgeführt werden:

 

 

  • Bruttoaufstockungsprozentsatz Aufstockungsbeträge nach TV FlexÜ alt und neu
  • ATZ-Nettoentgelt und Gesamtnetto in der Altersteilzeit
  • Aufstockungsvergleich von TV FlexÜ alt und neu

 

Wichtig: Vor der Berechnung der Altersteilzeitentgelte und der Aufstockung muss eine Zuordnung der Entgelte nach § 5 TV FlexÜ und nach § 6 AltTZG erfolgen.